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   BVerwG, 12.08.1997 - 9 B 675.97   

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BVerwG, 12.08.1997 - 9 B 675.97 (https://dejure.org/1997,19661)
BVerwG, Entscheidung vom 12.08.1997 - 9 B 675.97 (https://dejure.org/1997,19661)
BVerwG, Entscheidung vom 12. August 1997 - 9 B 675.97 (https://dejure.org/1997,19661)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Darlegung eines Verfahrensmangels in der Nichtzulassungsbeschwerde - Antrag auf Verpflichtung zur Anerkennung als Asylberechtigter - Rechtsmittel gegen die Verurteilung nach dem Hauptantrag - Verhältnis von Hauptantrag und Hilfsantrag - Darlegung der Divergenz eines ...

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  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 19.96

    Objektive Klagehäufung - Hilfsantrag - Zulassungsberufung - Abschiebungsandrohung

    Auszug aus BVerwG, 12.08.1997 - 9 B 675.97
    Sie beruft sich hierfür auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 43.78 - DVBl 1980, 597; Beschluß vom 3. Februar 1997 - BVerwG 9 B 657.96 -), wonach ein Hilfsantrag, über den die Vorinstanz nicht zu entscheiden brauchte, weil sie dem Hauptantrag entsprochen hat, durch das Rechtsmittel des Beklagten gegen seine Verurteilung nach dem Hauptantrag ebenfalls - und zwar automatisch - in der Rechtsmittelinstanz anfällt (ebenso - jeweils m.w.N. - Beschluß vom 14. März 1997 - BVerwG 9 B 53.97 - Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 19.96 -, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen).
  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 43.78

    Nichtbestehen der ersten juristischen Staatsprüfung im Wiederholungsversuch -

    Auszug aus BVerwG, 12.08.1997 - 9 B 675.97
    Sie beruft sich hierfür auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 43.78 - DVBl 1980, 597; Beschluß vom 3. Februar 1997 - BVerwG 9 B 657.96 -), wonach ein Hilfsantrag, über den die Vorinstanz nicht zu entscheiden brauchte, weil sie dem Hauptantrag entsprochen hat, durch das Rechtsmittel des Beklagten gegen seine Verurteilung nach dem Hauptantrag ebenfalls - und zwar automatisch - in der Rechtsmittelinstanz anfällt (ebenso - jeweils m.w.N. - Beschluß vom 14. März 1997 - BVerwG 9 B 53.97 - Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 19.96 -, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen).
  • BVerwG, 03.02.1997 - 9 B 657.96

    Vorliegen von Abschiebungshindernissen und eines Abschiebungsverbots -

    Auszug aus BVerwG, 12.08.1997 - 9 B 675.97
    Sie beruft sich hierfür auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 43.78 - DVBl 1980, 597; Beschluß vom 3. Februar 1997 - BVerwG 9 B 657.96 -), wonach ein Hilfsantrag, über den die Vorinstanz nicht zu entscheiden brauchte, weil sie dem Hauptantrag entsprochen hat, durch das Rechtsmittel des Beklagten gegen seine Verurteilung nach dem Hauptantrag ebenfalls - und zwar automatisch - in der Rechtsmittelinstanz anfällt (ebenso - jeweils m.w.N. - Beschluß vom 14. März 1997 - BVerwG 9 B 53.97 - Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 19.96 -, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen).
  • BVerwG, 14.03.1997 - 9 B 53.97

    Von Taleban-Milizen beherrschtes Gebiet Afghanistans als "staatsähnliches Gefüge"

    Auszug aus BVerwG, 12.08.1997 - 9 B 675.97
    Sie beruft sich hierfür auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 43.78 - DVBl 1980, 597; Beschluß vom 3. Februar 1997 - BVerwG 9 B 657.96 -), wonach ein Hilfsantrag, über den die Vorinstanz nicht zu entscheiden brauchte, weil sie dem Hauptantrag entsprochen hat, durch das Rechtsmittel des Beklagten gegen seine Verurteilung nach dem Hauptantrag ebenfalls - und zwar automatisch - in der Rechtsmittelinstanz anfällt (ebenso - jeweils m.w.N. - Beschluß vom 14. März 1997 - BVerwG 9 B 53.97 - Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 19.96 -, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen).
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